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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1 Zustandekommen des Vertrages, Umfang der Leistung
1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
mit den Kunden vom Baumann Lektoratsbüro. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung
anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Sie gelten also
auch für künftige Geschäfte.
1.3 Der Korrekturservicevertrag kommt zu Stande, wenn der zu korrigierende Text dem
Baumann Lektoratsbüro zugegangen ist und den Auftrag von ihm angenommen wurde.
Bevorzugter Übertragungsweg ist E-Mail.
1.4 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, die folgenden Bedingungen: Die vom Baumann Lektoratsbüro durchgeführten Korrekturen
umfassen ein übliches Korrektorat. Das bedeutet, dass der Text des Auftraggebers
hinsichtlich korrekter Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik geprüft wird
und dass diese Korrekturen auf eine Art und Weise gekennzeichnet werden, dass sie
für den Auftraggeber nachvollziehbar sind. Gegebenenfalls legt das Baumann Lektoratsbüro
eine Legende bei, die die Korrekturzeichen näher erläutert.
Ziel der primären Leistungserbringung ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom
Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext.
Der Auftraggeber ist sich des Umstandes bewusst und erkennt ausdrücklich an, dass
eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext (z. B. durchschnittlich mehr als zehn Rechtschreibungs-
und / oder Zeichensetzungs- und / oder Grammatikfehler pro Seite) sowie ein durch
den Auftraggeber bewirkter hoher Zeitdruck beim Korrigieren seitens des Auftragnehmers
das Erreichen dieses Ziel beeinträchtigen können, so dass auch nach Abschluss des Korrektorates
immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im oben genannten Sinne verbleiben kann. Die
Grenze für die maximal tolerierbare Fehlermenge ist unter Punkt 6 (6.2 und 6.3) geregelt
und wird vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.
1.5 Eine inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer Stringenz, also
ein so genanntes Lektorat, erfolgt nur, sofern es vom Auftraggeber ausdrücklich gewünscht
wird. Gleiches gilt für stilistische Korrekturen. Da diese zudem stark vom Sprachgefühl
des jeweiligen Lektors abhängen, verstehen sie sich immer als Verbesserungsvorschläge
und bedürfen der abschließenden Überprüfung durch den Auftraggeber.
2 Mitwirkungspflichten bei der Auftragserteilung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zunächst mitzuteilen, wofür er den korrigierten
Text verwenden will, z. B. ob er nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung,
für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren, oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll,
bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch den damit befassten Korrektor von Bedeutung
ist. Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck
verwendet als den, für den er in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber
keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Baumann Lektoratsbüro, in der Folge
Auftragnehmer genannt. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie
wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen
Unterlagen dafür, bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten. Besondere Schreibweisen,
die vom DUDEN-Praxiswörterbuch zur neuen Rechtschreibung oder DUDEN 1 - Die deutsche Rechtschreibung
(20., 21. oder folgende Auflagen) abweichen und nicht korrigiert werden sollen, bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung seitens des Auftraggebers. Sofern der Auftraggeber
diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des
Auftrages nicht mehr geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen
Wünschen ausgeführt.
3 Honorare (Preise)
3.1 Die Honorare (Preise) für die Korrekturdienstleistung bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten)
des Auftragnehmers. Diese sind unter http://www.interlektor.de/kosten.php3 abrufbar. Sie behalten
auch dann ihre Gültigkeit, wenn danach eine Preissenkung oder -erhöhung vorgenommen wird. Sämtliche
angegebenen Preise sind Bruttopreise, beinhalten also die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils
gültige Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer). Sofern von Seitenpreisen die Rede ist, entspricht eine Seite
dem Umfang von 30 Zeilen à 60 Anschläge, sie umfasst also insgesamt 1800 Anschläge inkl. Leerzeichen
und Fußnoten.
3.2 Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach
Vereinbarung verrechnet (bspw. wenn Vorlagen in speziellen Dateiformaten geliefert werden oder wenn
eine besondere grafische Form, die eine spezielle Software erfordert, vom Auftraggeber verlangt wird).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen
Preisen in Rechnung gestellt werden. Für Express- und Wochenendarbeiten werden dem Auftraggeber keine
Zuschläge in Rechnung gestellt.
3.3 Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt
gelten. Abweichungen von zuvor veröffentlichten Preisen oder zusätzliche Forderungen werden dem Kunden
jedoch spätestens mit der Auftragsannahme mitgeteilt.
4 Lieferung
4.1 Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen
Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben.
Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber
zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstext und alle erforderlichen Hintergrundinformationen)
sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese
Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
4.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag,
wenn die Lieferfrist als fixe ausdrücklich vereinbart wurde und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des
Punktes 4.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, davon
ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
4.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung entsprechend der Versandart, in der der Text
dem Baumann Lektoratsbüro zugegangen ist.
4.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
4.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten
Unterlagen nach Abschluss des Korrekturauftrages beim Auftragnehmer. Dieser hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung
oder sonstigem Umgang damit. Der Auftragnehmer hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig
verwendet werden können.
5 Höhere Gewalt
5.1 Für einen Fall höherer Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu
benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits
getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
5.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen;
Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des
Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
6 Haftung für Mängel (Gewährleistung)
6.1 Der Auftragnehmer haftet generell nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Er haftet
nicht für mittelbare Schäden, die durch eine fehlerhafte Korrektur entstehen. Der Auftragnehmer
haftet auch nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, unrichtige
oder unvollständige Auftragserteilung entstehen. Mängel müssen vom Auftraggeber gegenüber
dem Baumann Lektoratsbüro in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich
möglichst keine Fehler im Text mehr finden. Unbesehen davon (vgl. auch 1.4) gilt die Leistung
des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen
durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) auf
vier Seiten nachweisbar ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1, maßgeblich für die
Berechnung ist immer die gesamte korrigierte Textmenge).
6.3 Sollen vom Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers im Durchschnitt mehr als 40 Seiten
pro Tag korrigiert werden oder liegt das Fehleraufkommen des Ausgangstextes schon bei
durchschnittlich über zehn Fehlern (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro zu
korrigierender Seite, so gilt die Leistung des Korrektorates auch dann noch als erfolgreich
erbracht, wenn nach Abschluss der Korrekturen nicht mehr als durchschnittlich ein Fehler im
beschriebenen Sinne (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) pro drei Seiten nachweisbar
ist (zur Definition des Seiten-Begriffs siehe 3.1, maßgeblich für diese Berechnung ist ebenfalls
immer die gesamte korrigierte Textmenge).
6.4 Verbleiben Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik) nach Abschluss des
Korrektorates im Text und übersteigt die im Text verbliebene Fehlermenge das beschriebene Maß,
so hat der Auftraggeber sie unter hinreichend genauer Benennung umgehend, spätestens jedoch
innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Baumann Lektoratsbüro zu reklamieren. Die
Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt
wurde. Ein reines Übermitteln des Textes von Seiten des Auftraggebers mit dem Hinweis, es
fänden sich dort noch Fehler, ist als Einwand nicht hinreichend im Sinne von 6.1. Stattdessen
hat der Auftraggeber die im Text verbliebenen Fehler (Rechtschreibung, Zeichensetzung und
Grammatik) im Text zu markieren, so dass die Berechtigung des Einwandes und die im Text
verbliebene Fehlermenge vom Auftragnehmer nachvollzogen werden können. Die fristgerechte und
berechtigte Reklamation gibt dem Auftraggeber das Recht, den Korrekturservicevertrag aus
wichtigem Grund zu kündigen.
6.5 Nach einer berechtigten, außerordentlichen Kündigung des Vertrages behält das Baumann
Lektoratsbüro lediglich den Anspruch auf einen seinen erbrachten Leistungen entsprechenden
Teil des Honorars, § 628 BGB.
6.6 Ein mangelhaftes Lektorat (inhaltliche Prüfung hinsichtlich Stimmigkeit und logischer
Stringenz) ist vom Auftraggeber ebenfalls umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn
Tagen, schriftlich gegenüber dem Baumann Lektoratsbüro zu reklamieren. Die Frist beginnt
mit Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text an den Auftraggeber versandt wurde.
Erfolgt innerhalb der genannten Frist kein schriftlicher Einwand, so gilt das Lektorat
als genehmigt.
6.7 Kann der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber nach der Reklamation hinsichtlich
eines mangelhaften Lektorates nicht glaubhaft nachweisen, dass dessen Einwände unberechtigt
waren, verliert der Auftragnehmer entsprechend der Bedeutung des Mangels zu seiner
Gesamtdienstleistung seine für die Zusatzleistung des Lektorates vereinbarten zusätzlichen
Honoraransprüche. Gleiches gilt für zusätzlich vereinbarte stilistische Korrekturen.
Die Honoraransprüche des Auftragnehmers hinsichtlich des erbrachten Korrektorates bleiben
hiervon unberührt.
6.8 Für die Korrektur schwer lesbarer, unleserlicher bzw. unverständlicher Vorlagen
besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.9 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht
angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
6.10 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in
lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In
solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und
Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.
Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen
Dokumenten.
6.11 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen,
Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.
6.12 Für vom Auftraggeber beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet
der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben
werden, als Verwahrer für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages.
Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 4.5 sinngemäß.
6.13 Bei Übermittlung von Texten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) besteht
keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen
(wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes
Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
7 Schadenersatz
7.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich
anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt.
Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn
oder Folgeschäden besteht nicht.
7.2 Hat der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen,
so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im
konkreten Falle ersetzt.
8 Zahlung
8.1 Das Baumann Lektoratsbüro berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Korrektur nach
der Fertigstellung der Korrektur. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg. Die Rechnung
ist zahlbar innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu verlangen. Ist Abholung
vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt
mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlungspflicht des
Auftraggebers ein.
8.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen
(z. B. zu korrigierende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz
p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar
entstanden ist, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.
8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen
ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen,
bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen
eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber
dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der
Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber
keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise
präjudiziert.
9 Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit
über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die
Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (E-Mail), leider nicht
garantiert werden. Der Auftragnehmer haftet für solche Eingriffe Dritter nicht.
Im Interesse des Kunden ist das Baumann Lektoratsbüro berechtigt, aber nicht verpflichtet,
Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
10 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten oder juristischen Personen
des öffentlichen Rechts ist Bern. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem
Auftraggeber findet ausschließlich schweizerisches Recht unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze Anwendung.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Der Kunde teilt dem Baumann Lektoratsbüro alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die
Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis
(Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich unter der unter http://www.baumann-lektorat.ch/kontakt.html
angegebenen Anschrift oder per E-Mail an info@baumann-lektorat.ch mit.
11.2 Alle Änderungen zu diesem Vertragswerk und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen,
dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses.
11.3 Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare
Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten
Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der
Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Stand: 15.07.2003
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